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Schaden oder Verlust am besten noch am Flughafen melden

Sollten eines oder mehrere Gepäckstücke bei der Ankunft nicht auffindbar oder beschädigt sein, melden Sie dies bitte unverzüglich der örtlichen Lufthansa Gepäckermittlung oder der örtlichen Vertretung der Lufthansa, damit eine offizielle Meldung erstellt wird. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer, die Sie unbedingt aufbewahren sollten.

 
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Schaden nachträglich reklamieren

Wenn Sie einen Schaden erst zu Hause oder im Hotel feststellen, melden Sie ihn unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sieben Tagen nach Ihrem Flug. Sie müssen dann zudem den Nachweis erbringen, dass der Schaden in der Obhut der betreffenden Fluggesellschaft eingetreten ist. Liegt uns Ihre vollständige Schadensmeldung vor, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer. Unter unserer Servicerufnummer +49-1 80-57 47 402* erhalten Sie weitere Auskünfte.


*0,14 €/Min aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Kosten für Anrufe aus dem Netz eines anderen Teilnehmernetzbetreibers oder aus dem Mobilfunknetz können abweichen.

 
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Statusermittlung Gepäck

Über den Fortschritt bei der Ermittlung Ihres nicht auffindbaren Gepäcks informieren Sie sich bitte durch unsere Gepäckermittlung. Um diese nutzen zu können, benötigen Sie die Vorgangsnummer (siehe oben).

Bitte überprüfen Sie die online hinterlegten Angaben nochmals auf Richtigkeit, insbesondere Ihren Namen und Ihre Adresse sowie die Gepäckbeschreibung. Falsche Einträge teilen Sie uns bitte schnellstmöglich mit. Die entsprechende Adresse erfahren Sie online nach dem Login in der Gepäckermittlung.

Lufthansa Gepäckermittlung online

 
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Haftung und Versicherung

Informationen zu unseren Haftungsbedingungen finden Sie hier:

Haftung und Versicherung

 
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Wie kommt es zu Gepäckverlust?

Jährlich geben unsere Kunden rund 50 Millionen Gepäckstücke auf, die einen Gepäckanhänger erhalten, in den lokalen Gepäckanlagen unserer Partner den jeweiligen Flügen zugeordnet und manuell in den Frachträumen der Flugzeuge verladen werden.

Grundsätzlich ist das Gepäck an Bord desselben Flugzeugs wie der Fluggast. Bestimmte Ereignisse können jedoch dazu führen, dass der Fluggast und das Gepäck unter Umständen nicht gemeinsam befördert werden können.

Neben widrigen Wetterverhältnissen können auch technische Probleme in den Gepäckanlagen oder das Abreißen des Gepäckanhängers zu Situationen führen, in denen ein Gepäckstück nicht rechtzeitig ans Flugzeug angeliefert und verladen werden kann. Verspätet eintreffende Flüge, die möglicherweise eine sehr kurze Umsteigezeit verursachen, können ebenfalls eine Ursache sein.

Sollte Ihr Gepäck nicht wie vorgesehen am Gepäckband zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte an das örtliche Lufthansabüro der Gepäckermittlung bzw. an einen Vertragspartner. Dort wird das Fehlen Ihres Gepäckstücks registriert und Sie erhalten Informationen über die weitere Vorgehensweise. Sobald das Gepäck lokalisiert bzw. eingetroffen ist, werden wir es Ihnen, wie vereinbart, schnellstmöglich zustellen.

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